Bei den Getränken besteht eine deutliche Diskrepanz zwischen der Produktaufmachung und der Zutatenliste. In den meisten Fruchtsäften ist der relativ billige Apfelsaft der Hauptbestandteil.
Obwohl mit teuren und exklusiven Früchten geworben wird, wird in den meisten Fruchtsäften hauptsächlich Apfelsaft verwendet. Obwohl die Produktaufmachung eine andere Zusammensetzung suggeriert, sind Früchte wie Ananas oder Maracuja in Fruchtsäften und Smoothies kaum zu finden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat für seinen aktuellen Check 13 Produkte in Supermärkten, Diskontern und Reformhäusern genauer unter die Lupe genommen und die Zutatenliste mit der Produktaufmachung verglichen. In allen Produkten wurden billige Zutaten wie Trauben-, Orangen- oder Apfelsaft in zum Teil großen Mengen gefunden, obwohl am Produkt selbst mit anderen Fruchtsorten geworben wird.
Apfelsaftgehalt über 60 Prozent
Bei fünf getesteten Produkten liegt der Apfelsaftanteil über 60 Prozent. Der höchste Apfelsaftanteil wurde vom VKI im Produkt “Hohes C plus Eisen” festgestellt. Der Fruchtsaft besteht zu 80 Prozent aus Apfelsaft, während die auf dem Etikett hervorgehobenen Früchte (Granatapfel und Himbeere) nur rund 6 Prozent ausmachen. Auch “Innocent Inner Winner” besteht zu 70 Prozent aus Apfelsaft und zu 10 Prozent aus Birnensaft. Litschisaft (4,5 Prozent), Drachenfruchtpüree (3,2 Prozent) und Baobab-Püree (0,41 Prozent) sind hingegen in vergleichsweise geringen Mengen enthalten, obwohl sie auch auf dem Etikett beworben werden. Spitzenreiter beim Traubensaftgehalt im aktuellen VKI-Test ist “Firefly still Kiwi, Lime & Mint” mit rund 47 Prozent Traubensaft. Der Anteil der namensgebenden Früchte ist allerdings deutlich geringer (1,4 Prozent Kiwi, 2,5 Prozent Limette und natürliches Minzaroma).
Das sagen die Hersteller
Wie der VKI in einer Aussendung informiert, erklären die Hersteller die Diskrepanz zwischen der Produktaufmachung mit meist exklusiveren Früchten und der tatsächlichen Zusammensetzung damit, dass sich die Produktbezeichnung auf die geschmacksgebenden Früchte bezieht. Außerdem wird argumentiert, dass die Aufmachung der Produkte den Verbrauchern zeigen soll, was sie geschmacklich erwartet. „Klar ist aber auch, dass Apfelsaft günstig ist, in Smoothies für ein verflüssigtes Trinkerlebnis sorgt und ordentlich Süße mit sich bringt. Alles in allem also perfekt, um bei teureren Zutaten sparen zu können“, so VKI-Ernährungswissenschafterin Teresa Bauer.
Gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, z.B. in Bezug auf die Zusammensetzung. Darüber hinaus gibt es die QUID-Regelung (Quantitative Ingredient Declaration), die eine quantitative Angabe von Zutaten verlangt, die durch Worte, Bilder oder grafische Darstellungen auf der Verpackung hervorgehoben werden oder die für die Eigenschaften des Lebensmittels von wesentlicher Bedeutung sind. Trotz der geltenden Regelungen fühlen sich Konsument:innen oft von der Produktaufmachung getäuscht. „Konsument:innen wünschen sich von den Herstellern eine klare Kennzeichnung, bei der schon am ersten Blick eindeutig erkennbar ist, woraus sich das Produkt zusammensetzt. Dies kann durch wahrheitsgetreue Abbildungen der enthaltenen Früchte und einen passenden Produktnamen einfach realisiert werden“, so VKI-Ernährungswissenschafterin Teresa Bauer.