Muscheln sind ein beliebtes Urlaubssouvenir. Doch wer Muscheln aus diesen Urlaubsländern mitnehmen will, kann dafür richtig Ärger bekommen.
Viele Urlauber nehmen sich gerne ein Souvenir mit nach Hause. Besonders beliebt ist das Sammeln von Muscheln am Strand. Doch Vorsicht ist geboten, denn in manchen Ländern kann das sogar strafrechtliche Folgen haben. Auch wenn die Ausreise problemlos verläuft, können die Zöllner hierzulande fündig werden und ein Bußgeld verhängen. Auch wenn das Sammeln und Mitnehmen von Muscheln in vielen Ländern erlaubt ist, sollte man sich in manchen Urlaubsländern lieber ein anderes Mitbringsel aussuchen.
Aus diesen Urlaubsländern darf man Muscheln mitnehmen
Das Sammeln und Mitnehmen von Muscheln ist in Ländern wie Deutschland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Portugal und Spanien erlaubt. Auch aus den USA, Thailand oder Mexiko dürfen Muscheln mitgebracht werden, sofern sie nicht unter Artenschutz stehen. Dies gilt sowohl für die lebenden Tiere als auch für die Schalen. Die Mitnahme von Muscheln aus Naturschutzgebieten ist grundsätzlich verboten, auch wenn die Muscheln offiziell als nicht gefährdet gelten. An Stränden, an denen die Mitnahme erlaubt ist, dürfen Touristen Muscheln nur in geringen Mengen und nur für den privaten Gebrauch sammeln.
Wo die Mitnahme von Muscheln verboten ist
Wer in Italien, der Türkei, der Dominikanischen Republik oder Neuseeland Urlaub macht, sollte am besten die Finger von Muscheln am Strand lassen. Die Ausfuhr von Muscheln und Steinen ist streng verboten. Teilweise drohen Strafen und hohe Bußgelder. Auch in Dubai und Ägypten ist es verboten, Muscheln als Souvenir aus dem Urlaub mitzubringen. Außerdem ist es empfehlenswert, die angebotenen Waren bei Straßenhändlern zu checken. Korallen, Seesterne und dergleichen sollte man besser liegen lassen, um sich keinen Ärger beim Zoll einzufangen.
Wieviele Muscheln darf man aus dem Urlaub mitnehmen?
Viele Länder haben strikte Vorschriften eingeführt, um die maritimen Ökosysteme zu schützen. Während in einigen Ländern das Sammeln von Muscheln komplett verboten ist, gelten in anderen Regionen Mengen- und Größenbeschränkungen. Wer Muscheln als Urlaubsandenken mitnehmen möchte, sollte sich vorab über die lokalen Gesetze informieren.
Nach Deutschland und Österreich dürfen laut Zoll bis zu drei Exemplare von Riesenmuscheln dokumentenfrei eingeführt werden, die insgesamt nicht mehr als drei Kilogramm wiegen. Erlaubt ist außerdem die Einfuhr von bis zu vier toten Exemplaren von Seepferdchen und bis zu drei Gehäuse der Fechterschnecke.