Urlaubsbräune: Die größten Sonnen-Mythen
Gebräunte Haut ist schon lange ein Schönheitsmerkmal und gehört für die meisten im Sommer einfach dazu. Doch viele Menschen gehen leichtfertig mit der Sonne um und vergessen, ihre Haut ausreichend zu schützen. Schuld daran sind unter anderem zahlreiche Irrtümer rund um den Sonnenschutz. Nicht alles, was man über die Sonne hört, entspricht auch der Wahrheit. Immer wieder hört man von falschen Annahmen, rund ums Braun werden, die der Haut letztlich enorm schaden können.
1. Mit hohem Lichtschutzfaktor wird man nicht braun
Stimmt nicht. Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor haben keinen Einfluss auf den Bräunungsprozess der Haut. Zwar bräunt die Haut umso langsamer, je höher der Lichtschutzfaktor des Sonnenschutzmittels ist, aber dafür ist die Bräune intensiver und auch schonender. Ein weiterer Vorteil von Sonnenschutzmitteln mit hohem Lichtschutzfaktor ist, dass die Bräune länger anhält.
2. 50-mal länger in der Sonne bleiben mit LSF 50
Stimmt. Mit einem Lichtschutzfaktor 50 wird die Eigenschutzzeit der Haut um das 50-fache verlängert. Beträgt die Eigenschutzzeit beispielsweise etwa 10 Minuten, kann man sich mit einem Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor 50 theoretisch 8 Stunden in der Sonne aufhalten. Der volle Schutz ist aber nur gegeben, wenn die Haut ausreichend eingecremt ist. Mit Sonnenschutzmitteln sollte also nicht gegeizt werden. Es ist wichtig, sich auch nach dem Baden erneut einzucremen. Auch durch Schwitzen und Abtrocknen geht der Schutz schnell verloren. Trotz hohem Lichtschutzfaktor sollte man die Sonne nicht unterschätzen. Pausen im Schatten sind ein Muss.
3. T-Shirts schützen die Haut vor Sonne
Stimmt teilweise. Dunkle Stoffe schützen die Haut zwar vor Sonnenstrahlen, aber nicht zu 100 Prozent. Helle oder gar nasse T-Shirts lassen mehr als die Hälfte der Sonnenstrahlen ungefiltert durch. Ein Sonnenbrand kann also trotz Kleidung nicht ausgeschlossen werden.
4. Neues Auftragen von Sonnencreme verlängert den Schutz
Stimmt nicht. Die Schutzdauer wird durch mehrmaliges Nachcremen nicht verlängert. Um den bestehenden Schutz aufrechtzuerhalten ist es aber sinnvoll, sich nach dem Schwimmen und zumindest etwa alle 2 Stunden erneut einzucremen. Je nach Lichtschutzfaktor beugt Sonnenschutz nur eine begrenzte Zeit einem Sonnenbrand vor. Dazu muss die Sonnencreme reichlich und lückenlos aufgetragen werden. Eine dünne Schicht Sonnencreme bietet keinen ausreichenden Schutz.
5. Im Schatten braucht man keine Sonnencreme
Stimmt nicht. Bis zu 80 Prozent der Sonnenstrahlen werden von Wasser oder Sand reflektiert. Deshalb wird man auch im Schatten braun. Selbst unter einem Sonnenschirm kann man einen Sonnenbrand bekommen. Auch bei bedecktem Himmel dringt ein Teil der UV-Strahlung durch die Wolken. Deshalb ist es wichtig, die Haut auch im Schatten oder bei bedecktem Himmel ausreichend zu schützen.
6. Solariumbräune bereitet die Haut auf den Urlaub vor
Stimmt nicht. Im Solarium wird hauptsächlich UV-A-Strahlung verwendet, die uns zwar bräunt, die Haut aber nicht vor der Sonne schützt. Der hauteigene Schutz wird erst durch die UV-B-Strahlung der Sonne aktiviert. Statt sich auf die Sonnenbank zu legen, die unsere Haut ohnehin schnell altern lässt, sollte man sich ausreichend mit Sonnencreme schützen und sich zu Beginn des Urlaubs häufig im Schatten aufhalten. So gewöhnt sich die Haut langsam und schonend an die UV-Strahlung.
7. Sonnencreme aus dem Vorjahr schützt nicht mehr
Stimmt teilweise. Nicht angebrochene Sonnenschutzmittel aus dem Vorjahr können ohne Bedenken verwendet werden. Allerdings empfiehlt sich ein Blick auf das aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum. Bei bereits geöffneten Sonennschutzmitteln ist Vorsicht geboten. Zwar sind auch geöffnete Sonnenschutzmittel bei richtiger Lagerung 12 bis 14 Monate lang haltbar, die volle Schutzfunktion ist aber möglicherweise nicht mehr gegeben. Ist die Creme ranzig, wässrig, verfärbt oder riecht unangenehm, sollte sie unbedingt entsorgt werden.
Sonnenschutz aus dem Vorjahr verwenden? So lange ist Sonnencreme haltbar